Eine der wichtigsten Aufgaben bis zum Mauerfall war für den BGS die Überwachung der Grenze. Der gesetzliche Auftrag ergab sich aus § 2 BGSG (Bundesgrenzschutzgesetz vom 01. April 1973). Darin wurde dem BGS die Überwachung der Grenzen, die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschl. der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere, die Grenzfahndung, die Beseitigung von Störungen und die Abwehr von Gefahren, die ihren Ursprung außerhalb des Bundesgebietes haben, übertragen. Die Überwachung der Grenzen wurde durch regelmäßige Grenzstreifen durchgeführt. Diese überwachten motorisiert und zu Fuß einen vorher festgelegten Teil des jeweiligen Abschnittes der BGS- Abteilung. Wie hier beschrieben, umfasste der Bereich der BGS-Abteilung Braunschweig den Grenzabschnitt von Grasleben bis zur Okerbrücke südlich von Schladen. Verstärkt wurde die Grenzüberwachung noch von Beamten des Zolls aus den Zollkommissariaten Helmstedt und Hornburg.
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