Im Laufe der Zeit wurde die Grenze immer mehr befestigt und die Sperranlagen ausgebaut. Besonders die DDR legte viel Wert darauf ihr “Staatsgebiet” sichtbar abzugrenzen. Da es aber immer wieder Probleme mit der genauen Grenzziehung gab, wurde im Grundlagenvertrag von 1973 u. a. festgelegt, den genauen Grenzverlauf von einer gemeinsamen Grenzkommission neu vermessen zu lassen. In diesem Grundlagenvertrag wurde die DDR von der Bundesrepublik staatsrechtlich, aber nicht völkerrechtlich anerkannt. Durch die nicht erfolgte völkerrechtliche Anerkennung war die DDR kein Ausland für die Bundesrepublik.
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