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Die deutsch-deutsche Grenzkommission  II

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Braunschweig 1914

Wolfenbüttel 1930

Bis zum Ende des I. Weltkrieges und der Abdankung des Kaisers war Braunschweig ein Herzogtum. Durch seine wechselvolle Geschichte war das Gebiet stark zersplittert. Es reichte bis in den Harz, in das heutige Sachsen- Anhalt (z. B. Blankenburg) und bis kurz vor Bremen (Thedinghause, im heuten LK Syke). Ab 1918 wurden der Begriff Herzogtum und Königreich in der Weimarer Republik abgeschafft. Die Grenzen wurden aber bei den neuen Bezeichnungen zum größten Teil übernommen. Ab 1922 trat in Braunschweig die erste Verfassung in Kraft und Braunschweig war nun Freistaat.

Die ehemaligen Grenzen wurden bei der Grenzziehung zwischen Briten und Sowjets 1945 zu Grunde gelegt. Glück hatten dabei die Orte Hornburg, Isingerode und Roklum. Mitte der 30er Jahre waren die Planungen für den “Neuaufbau des Reiches” gesetzlich geregelt worden. Grund dafür war die Entstehung der großen Industrieanlagen in der neugegründeten Stadt Salzgitter. Für die Herstellung von Stahl waren enorme Mengen von Wasser notwendig. Unter Hornburg befanden sich diese Wasservorräte. Daher wurden im Art. 5 des o. genannten Gesetzes die Orte Hornburg, Isingerode und Roklum dem Kreis Wolfenbüttel, also dem Land Braunschweig zugeschlagen. Gleichzeitig mußte der Kreis Wolfenbüttel die Orte Hessen (an den Kreis Wernigerode) und Papstdorf (an den Kreis Oschersleben) abgeben. Diese nachträglichen Veränderungen in der Grenzziehung  sorgten dafür, das nach Kriegsende fast 6 Wochen kein sowjetischer Soldat in Hessen auftauchte. Die Sowjets gingen davon aus, das Hessen zur britischen Zone gehört.

Bestimmend zur Grenzziehung nach dem Krieg waren Grenzen zwischen Braunschweig und den Ländern Hannover und Preussen.

In den 50er Jahren wurden dann auf bundesrepublikanischer Seite Schilder mit der Aufschrift: “Halt! Hier Zonengrenze” aufgestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Grenze durch die sog. Russenpfähle makiert. Durch ein Zusatzprotokoll zu Artikel 7 des Grundlagenvertrages wurde dann die Grenzkommission beschlossen und ihre Arbeit vertraglich geregelt. Die Geodaten sollten durch die örtlichen Katasterämter überprüft und vermessen werden. Anschließend sollte der Verlauf der Grenze markiert werden.  Dies sollte u. a. durch Grenzsteine geschehen. Die gesamte Arbeit sollte abschließend in einer Grenzdokumentation festgeschrieben werden. Diese Dokumentation bestand schließlich aus mehreren Bänden und beinhaltete Übersichtskarten in den Maßstäben 1:5.000 bzw. Karten im Maßstab 1:25.000.

Der Grenzverlauf ist in der Regel durch eine gerade Linie zwischen zwei Grenzpunkten definiert. Da die Grenzsteine im Gelände nicht sehr auffällig sind, wurden weitere gut sichtbare Markierungen von der DDR sowie von der Bundesrepublik aufgestellt. Diese Schilder, Säulen usw. markierten jedoch nicht den genauen Grenzverlauf. Die DDR stellte Grenzsäulen mit einem Emblem zur westlichen Seite auf. Die Grenzsäulen sollten nach Möglichkeit alle 500m im Grenzverlauf stehen, waren schwarz-rot-gold angestrichen, und lt. Vorgabe der DDR mind. 5 Meter von der Grenzlinie entfernt stehen. Die Grenzsäule Nr. 1 befindet sich an der Ostsee auf der Halbinsel Priwall, die südlichste Grenzsäule mit der Nr. 2735 steht am Dreiländereck zwischen der Bundesrepublik, DDR und der damaligen CSSR. Die Grenzsäulen trugen lt. der DDR die offizielle Bezeichnung: Grenzsäule der DDR - schwarz/rot/gold/Beton.

Auf bundesdeutscher Seite wurde seit Beginn der Grenzziehung durch die DDR frühzeitig damit begonnen, vor dem Übertreten der Grenze zu warnen und auf die Gefahren hinzuweisen. Die ersten Warntafeln wurden ab 1955 aufgestellt. Sie trugen den Hinweis “Zonengrenze”. Ab dem 15. Januar 1964 wurden vom BGS die Hinweistafeln “Halt! Hier Zonengrenze” verwendet. Außerdem kamen die Hinweisschilder mit der Aufschrift: “Halt! Hier Zonengrenze  - Achtung Lebensgefahr - Wirkungsbereich sowjetzonaler Minen”. Unten rechts stand auf den Tafeln der Zusatz “Bundesgrenzschutz”. In Bayern wurden ab 1968 Warnschilder mit der Aufschrift “Landesgrenze” an markanten Punkten aufgestellt. Ab 1974 erfolgte in Bayern der Austausch der alten Holzpfähle gegen “weiße Plastikpfähle mit blauer Kappe”. Ab 1976 wurden an der gesamten innerdeutschen Grenze (außer Bayern) durch den BGS die “weißen Plastikpfähle mit roter Kappe” gesetzt. Statt dem Zusatz “Zonengrenze” stand auf diesen Warnschildern nur noch “Grenze”. Diese Plastikpfähle standen grundsätzlich bei jedem Grenzstein.

Wie im Grundlagenvertrag vereinbart, fand ca. 15 Jahre nach der ersten Grenzvermessung ein sogenannter Grenzbegang in den Jahren 1985 - 1987 statt. In diesem wurden noch einmal die damals erfolgten Markierung ggf. überprüft, bzw. Ungenauigkeiten berichtigt. Nach dem Grenzbegang fanden dann zwei Abstimmungsberatungen zwischen den Mitgliedern der Kommission statt. Die erste wurde am 03. April 1985 in Helmstedt abgehalten, die zweite fand am 30. April 1985 in Oschersleben statt.

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