Grenztruppen
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Die Geschichte der Grenztruppen

Um alliierte Verträge zu umgehen, wurden die Grenztruppen der DDR zunächst als paramilitärische Polizeieinheit zur Überwachung der Außengrenzen am 1. Dez. 1946 unter der Bezeichnung Deutsche Grenzpolizei aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Verband eine Stärke von 47.000 Mann. Vergleichsweise geringe Kräfte wurden an den Grenzen zur CSSR und Polen eingesetzt. Der größte Teil der Grenzpolizei wurde an der Sektorengrenze zur britischen und amerikanischen Zone eingesetzt.

Zu Beginn unterstand die Dt. Grenzpolizei dem Ministerium des Inneren. Ab 1961 erfolgte die Unterstellung zum Ministerium für Nationale Verteidigung. Von 1961 bis 1973 waren die GT als “Kommando Grenze” Bestandteil der Nationalen Volksarmee (NVA). Um nach den KSZE-Verhandlungen in Helsinki 1973, und des damit ausgehandelten Abrüstungsprozesses, nicht mit zur Truppenstärke der DDR gezählt zu werden, wurden sie formal als selbständige Organisation ausgegliedert. Trotz der Ausgliederung blieben die Grenztruppen als eigenständige Waffengattung direkt dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt. Im Jahre 1989 betrug die Gesamtstärke einschließlich der rückwärtigen Dienste ca. 47.000 Mann. Eine Einberufung zu den Grenztruppen erfolgte im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht.

Der Sitz der GT befand sich von 1961 bis 1990 in Pätz, südöstlich von Berlin. Die Gliederung veränderte sich im Laufe der Jahre immer wieder. Die Besatzung der Grenzübergangsstellen (GÜSt) waren Angehörige der Hauptabteilung VI des Min. für Staatssicherheit (Stasi), und des Zolls. Dieser wurde wiederum ebenfalls vom MfS (hier HA VII) überwacht. Diese Abteilungen bezeichnete man als Passkontrolleinheit (PKE). Erstere versahen ihren Dienst in der Uniform der Grenztruppen, ohne ihnen jedoch anzugehören. Durch Sicherungskompanien (SiK) oder Sicherungszüge (SiZ) der GT wurden die Flanken, die Grenze selbst und die rückwärtige Begrenzung der GÜSt. abgesichert.

Außer an der Grenze zur Bundesrepublik versahen die GT der DDR ihren Dienst noch an der Grenze zu Westberlin. Ihr Auftrag war die Verhinderung von Republikflucht, notfalls durch Schusswaffengebrauch.

An der Grenze zwischen der Bundesrepublik/West-Berlin und der DDR/Ostberlin starben bis 1989 zwischen 125 (Staatsanwaltschaft Berlin) und 1200 (Angabe Arbeitsgemeinschaft 13. August) Menschen durch Minen, Schusswaffengebrauch, Ertrinken oder andere Ursachen in unmittelbaren Zusammenhang während der Flucht aus der DDR.

Unter den namentlich erfassten Toten seit 1961 ist Ida Siekmann am 21.8.1961 die erste registrierte Tote nach dem Bau der Berliner Mauer. Der erst 20jährige Chris Gueffroy ist im Mai 1989 das letzte Opfer welches an der Grenze zu West-Berlin von DDR Grenzern erschossen wird. An der Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik ist der Nachweis von erschossenen DDR Bürgern aufgrund der Weitläufigkeit schwerer zu führen. Bei  allen Delikten die an der Grenze geschahen, ermittelte die “Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen” in Salzgitter. Insgesamt wurden dort 42.000 Gewaltakte an der Grenze registriert.

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