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In den ersten Jahren der Trennung war die Grenzlinie durch die so genannten “Russenpfähle” markiert. Grenzstreifen auf ostwärtiger Seite gingen direkt am Zaun Streife. Um eine Überwachung des Hinterlandbereiches zu ermöglichen, erließ die DDR Regierung am 26.05.1952 eine “Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westl. Besatzungszonen Deutschlands”. Über den Sinn und Zweck der Verordnung gaben die Abs. 2 und 3 Auskunft. Unter anderem heißt es weiter, ...das Fehlen eines entsprechenden Schutzes der DL seitens der DDR wird von den Westmächten dazu ausgenutzt, um in immer größerem Umfange Spione, Diversanten, Terroristen und Schmuggler über die DL in das Gebiet der DDR zu schleusen... |
Mit dieser Polizeiverordnung wurde die Errichtung von einer Sperrzone, einem Schutzstreifen und einem Kontrollstreifen befohlen. Die Tiefen dieser Zonen wurden mit 5 km, 500 Meter und 10 Meter vorgegeben. |
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Als Folge dieser Verordnung wurden alle öffentl. Gaststätten, Kinos, Pensionen, Erholungsheime und andere öffentliche Lokale im 500-m Schutzstreifen sofort geschlossen. Versammlungen und Veranstaltungen wurden in diesem Bereich verboten. Personen, die innerhalb oder außerhalb der 5-km Sperrzone wohnten, und sich im Schutzstreifen aufhalten wollten, benötigten einen besonderen Passierschein. Aufenthalt und Abreise waren sofort bei der Grenzwache zu melden. Die Bewohner des Schutzstreifens waren für die An- und Abmeldeformalitäten verantwortlich. |
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