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Grenzdenkmal Hötensleben  II

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Entwicklung und Besonderheit im Bereich Hötensleben - Eigenschaften des Grenzdenkmalbereiches

Sehr früh begannen Planungen die sich mit einem Grenzdenkmal an dieser exponierten Stelle beschäftigten. Die inner- deutsche Grenze war ein Produkt und Instrument des Kalten Krieges, der den Lauf der Weltgeschichte in den vier Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg bestimmte. Zu den Hauptaufgaben der Sperranlagen der DDR gehörte die Unterbindung jeglicher unkontrollierter Kommunikation über die Grenze hinweg, und ebenso der stufenweise Ausbau dieser Linie zum unüberwindlichen Hindernis für Menschen. Dort wo die Besiedlung besonders dicht an die Grenze heranreichte, wie z. B. Berlin oder Hötensleben, mußte ein besonders hoher Ausbaustandard der Grenzanlagen erreicht werden. Hötensleben ist einer der wenigen Extremfälle an der innerdeutschen Grenze. Als besondere Eigenschaften für ein Grenzdenkmal sollten die beiden Ausbaustandards “pioniertechnischer Ausbau vor Ortschaften” und “normaler pioniertechnischer Ausbau” gezeigt werden. Der Geländeanstieg Richtung Norden bot hervorragende Übersicht. Auf einem relativ kleinen Raum ist ein großer Teil des grenztechnischen Repertoires vorhanden.  Der Schutzstreifen mit seiner Funktion ist sehr gut erkennbar. Eindrucksvoll ist die direkte Lage des Dorfes an der Grenzlinie.

Unterschutzstellung - Gedenkstättenkonzept Marienborn - Hötensleben der Landesregierung Sachsen- Anhalt

Mit einem Schreiben der Abteilung Kultur des Rates des Kreises an den Rat des Bezirkes vom 12. Jan. 1990 wurde das GDH nach § 13 des noch geltenden DDR-Denkmalschutzgesetzes unter Schutz gestellt. Der “Runde Tisch” bekannte sich seinerzeit dreimal, die zur damaligen Zeit amtierende Gemeindevertretung einmal einstimmig und einmal mit 21 zu 2 Stimmen zum Grenzdenkmal. Am 22. Oktober 1990 wurde das GDH unter der Nummer 11732 in das Denkmalverzeichnis des Landesamtes für Denkmalpflege von Sachsen-Anhalt eingetragen und genießt seit diesem Zeitpunkt staatlichen Schutz. Nach Einschätzung des Landesamtes stellen die GÜST Marienborn und das Grenzdenkmal Hötensleben die wertvollsten Grenzdenkmal- objekte in Sachsen- Anhalt dar.  Nördlich vom Harz bis zur Ostsee gibt es nichts vergleichbares als diese beiden in räumlicher Nähe liegenden Denkmäler.

Vergleichende Wertung - Zusammenfassung

Das Grenzdenkmal Hötensleben ist nach heutigem Wissen (1990) im norddeutschen Raum das einzige Stück des “Schutz- streifens”, das noch komplett erhalten ist. Alle anderen Objekte wie einzelne Türme usw. haben einen geringeren Zeugniswert. Ein Grenzdenkmal von vergleichbarer Qualität entsteht noch in Mödlareuth, das Objekt in Soden-Allendorf ist wegen seiner ortsfernen Lage nicht vergleichbar. In Berlin wurden in dieser Zeit 4 Objekte unter Denkmalschutz gestellt. Das Grenzdenkmal Hötensleben ist im Einzugsbereich von Norddeutschland das einzige komplett erhaltene Grenzstück. Durch die Lage an der Landesstraße 104 und die unmittelbare Nähe zur Autobahn A2 kann es von vielen Menschen erreicht werden. Vom GDH sind positive Impulse für die Entwicklung der Gemeinde Hötensleben und der Region zu erwarten.

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