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Russenpfahl

Die Geschichte der deutsch - deutschen Grenze II

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Mit der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde 1949 aus der Zonengrenze die deutsch- deutsche Grenze. Schon ab 1952 wurde die Demarkationslinie (DL) zur Bundesrepublik seitens der DDR aufgrund der Verordnung über Maßnahmen an der DL zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen vom 26. Mai 1952 verstärkt abgeriegelt. Entlang der Grenze zu Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern bestand seit der Anordnung von 1954 auf dem Gebiet der DDR offiziell ein “Sperrgebiet”. Dieses setzte sich zusammen aus einem “10m-Kontrollstreifen unmittelbar entlang der Grenze”, einem 500m breiten “Schutzstreifen” sowie einer “5km-Sperrzone”. Der zehn Meter breite (gepflügte) Kontrollstreifen wurde auch “Todestreifen” genannt. Dieser Bereich war teilweise vermint. In großen Aktonen wurden 1952, bzw. 1961 Bewohner aus der Sperrzone zwangsweise ausgesiedelt. Es begann die totale Überwachung und Kontrolle des Staates über die Sperrzone, aber auch über das vorgelagerte Gebiet. Zu dieser Zeit bestand die Grenzsicherung aus einem einfachen hüfthohen Stacheldrahtzaun. Die Grenzlinie wurde durch Holzpfähle (sogenannte “Russenpfähle”) kenntlich gemacht. Seit 1957 nannte die DDR die DL in ihrem Sprachgebrauch offiziell “Staatsgrenze West”.

Im Jahre 1961 teilt die DDR Führung Berlin durch den Bau der Mauer in Ost- und Westberlin. Während an der Zonengrenze die massenhafte Flucht von Bürgern eingedämmt wurde, kamen im Westberliner Aufnahmelager Marienfelde in dieser Zeit zehntausende von Flüchtlingen aus Ostdeutschland an. Die DDR drohte auszubluten. Aus dieser Lage heraus wurde mit dem Bau der Mauer dieser Flüchtlingsstrom unterbunden. Gleichzeitig mit dem Mauerbau wurden auch die Grenzanlagen zur Bundesrepublik massiv ausgebaut um Fluchten in größerem Ausmaß zu unterbinden. In der offiziellen Darstellung der DDR war es jedoch der “antifaschistische Schutzwall”, der die DDR vor Übergriffen aus dem Westen bewahren sollte. Neben den dort stationierten ca. 30.000 Grenzsoldaten der Grenztruppen (GT) der DDR, die den Befehl hatten, die Flucht mit Waffengewalt zu unterbinden, war die Grenze seit 1961 auf ostdeutscher Seite teilweise vermint und mit Signalzäunen und Hundelaufanlagen, sowie von 1970  bis zum Nov. 1984 mit Selbstschussanlagen (SM-70) ausgestattet, die auf den geräumten Grenzstreifen der DDR hin ausgerichtet waren (sogenannter Todesstreifen). In die Sperranlagen an der Grenze wurde eine größere Anzahl von strikt geheim gehaltenen Schleusen eingebaut. Sie wurde von den Mitarbeitern der Abteilung Verkehr beim Zentralkommitee der SED und den von ihnen eingerichteten “Westgruppen” genutzt, um illegal Personen, vor allem Funktionäre der KPD und der SED, in beide Richtungen zu “schleusen”, Geldsendungen für die KPD, später die DKP, Informationsmaterial für Parteifunktionäre sowie Propagandamaterial in die Bundesrepublik zu bringen.

Grenzschild-TN

Auch das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) unterhielt solche Schleusen zu nachrichtendienstlichen Zwecken. In einem Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde 1972 eine Überprüfung und eindeutige Markierung des Grenzverlaufes vereinbart. Die deutsch-deutsche Grenzkommission nahm am 04. Sept. 1973 ihre Arbeit mit Grenzmarkierungen bei Lübeck auf. Es existierten 870 km Grenzzaun, dazu auf 440 km Selbstschussanlagen SM-70, 230 km Minenfelder Typ 66, 602 km Kfz.-Sperrgräben und 434 Beobachtungstürme. In der DDR wurden Flüchtlinge als “Republikflüchtlinge”, die “abgehauen” sind, diffamiert; ihre zurückgelassenen Familien waren Repressionen ausgesetzt.