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Sperrzone und Schutzstreifen  II 

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Am 03. Mai 1956 erfolgte dann eine erneuerte “Verordnung zur Erleichterung und Regelung der Maßnahmen an der Grenze zwischen der DDR und der Deutschen Bundesrepublik”. Diese und eine weitere Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze vom 19. März 1964 erweiterten weiterhin die Befugnisse der Grenztruppen, schränkten die Befugnisse der dort lebenden und arbeitenden Menschen weiter ein, und regelten den Ablauf der verwaltungstechnischen Handlungen.

In der Realität bedeutete dies, das jede Person die sich innerhalb des Sperrgebietes aufhielt, einen Ausweis mit der Erlaubnis dazu, mitführen musste. Diese Bescheinigungen unterschieden sich durch die Farbe. Einen weißen Passierschein erhielten z. B. Besucher des Sperrgebietes. Alle Dokumente waren immer auf einen Zeitraum beschränkt und mussten dann erneut beantragt werden. Wollten DDR Bürger Verwandte innerhalb des Sperrgebietes besuchen, musste mind. 4 Wochen vorher ein Antrag gestellt werden. Die Genehmigung, bzw. die Ablehnung des Gesuchs unterlag der Willkür der Behörden. Selbst bei Härtefällen, wie z. B. Beerdigungen gab es keine Garantie für die Genehmigung, an dieser Teilzunehmen. Ein Treffen mit Verwandten aus der Bundesrepublik war im Sperrgebiet generell nicht möglich. Als Ausgleich für die Nachteile wurden den Bewohnern des Sperrgebietes ein sog. Sperrzonenzuschlag eingeräumt, der bis zu 15 % des Gehaltes betragen konnte.

In dem gesamten Sperrgebiet entlang der innerdeutschen Grenze gab es ca. 300 Ortschaften mit insgesamt rund 200.000 Einwohnern. Die Kontrolle der Ein- bzw. Ausreise erforderte eine Vielzahl von Überwachenden. Aus diesem Grund wurden an den Kontrollstellen Helfer der Grenztruppen eingesetzt, die durch Armbinden zu erkennen waren.

Seit der Errichtung der Sperrzone wurden in mehreren Aktionen ganze Dörfer Zwangsgeräumt und die Bewohner umgesiedelt. Diese “Umsiedlungen” trugen vertrauensvolle Namen wie “Aktion Kornblume” im Jahre 1961, oder sie wurden mit Tarnnamen wie “Aktion Ungeziefer” 1952 benannt. Auch wurden innerhalb dieser Aktionen “unzuverlässige” Bürger aus dem Sperrgebiet ausgesiedelt. Historiker haben errechnet, das bei den Umsiedlungen bis 12.000 Menschen betroffen waren. Ca. 3.000 Menschen entzogen sich den Zwangsumsiedlungen durch Flucht in die Bundesrepublik.

Im Bereich der BGS-Abteilung Braunschweig hatte das Sperrgebiet eine sehr unterschiedliche Tiefe. Südlich von Helmstedt in Richtung Marienborn war das Sperrgebiet 7.300 Meter tief. Südlich Beendorf im Lappwald hingegen nur 1.700 Meter. Ebenso verhielt es sich mit dem Schutzstreifen. Dieser varierte auf Grund von Geländebegebenheiten und besonderen Umständen durch Örtlichkeiten, wie z. B. bei Hötensleben. Nördlich Büddenstedt im Braunkohleabbaugebiet war die Tiefe mit fast 1.600 Meter besonders ausgedehnt. Die geringste Tiefe hatte der Schutzstreifen vor Hötensleben südl. der Straße Schöningen - Hötensleben mit einer Breite von 50 Meter.